Geplante Änderung des EEG gefährdet Innovationsführerschaft und Arbeitsplätze in der Solarbranche

Freiburger Solarunternehmen bekräftigen im Gespräch mit Umweltministerin Gönner Kritik an geplanter Änderung des EEG

Die S.A.G. Solarstrom AG (WKN: 702 100, ISIN: DE0007021008), Freiburg, hat gemeinsam mit der SolarMarkt AG in einem Gespräch mit der baden-württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner die Kritik an der geplanten Änderung des EEG bekräftigt. Selbst wenn die S.A.G. Solarstrom, die das Gespräch initiiert hatte, aufgrund der internationalen Ausrichtung nicht betroffen sei, so gefährde die Bundesregierung mit ihren kurzfristigen Änderungsplänen sowohl die Innovationsführerschaft wie auch Arbeitsplätze deutscher Solarunternehmen.

Dr. Karl Kuhlmann, CEO der S.A.G. Solarstrom AG, und Günter Elbrecht, CEO der SolarMarkt AG, haben heute in einem Gespräch mit Umweltministerin Gönner die geplante EEG-Änderung erneut scharf kritisiert.

„Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren eine führende technologische Position auf dem Photovoltaik-Markt erarbeitet“, so Kuhlmann. „Diese Innovationsführerschaft wird mit der geplanten Kürzung der Einspeisevergütung aufs Spiel gesetzt.“ Er gehe davon aus, dass der Marktanteil asiatischer Hersteller, die aufgrund hoher Stückzahlen und niedrigerer Löhne preisgünstiger produzieren könnten, kurz- bis mittelfristig steigen werde, wenn Deutschland den bisher vorhandenen Technologievorsprung nicht beibehalte. Die Investitionsmöglichkeiten deutscher Solarunternehmen und die Sicherheit der Arbeitsplätze hängen aber in entscheidendem Maße vom wirtschaftlichen Erfolg auf dem Heimatmarkt ab – Deutschland ist nach wie vor der größte Solarmarkt weltweit – der durch die Einspeisevergütung in erheblichem Maße beeinflusst werde. Mit anhängenden Bereichen seien bis zu 400.000 Arbeitsplätze gefährdet. Günter Elbrecht, CEO der SolarMarkt AG, bestätigt diese Einschätzung: „Von der Regelung werden insbesondere kleine und mittlere Handwerksbetriebe wie beispielsweise Elektro-Installateure betroffen sein, die normalerweise Montage und Anschluss von Solaranlagen übernehmen. Wir rechnen außerdem mit einer starken Beeinträchtigung des Komponenten-Handels für Photovoltaik-Anlagen.“

Höhe und Zeitpunkt der geplanten Absenkung kritisch

Dr. Karl Kuhlmann betonte, dass die Branche nicht generell einer Absenkung der Einspeisevergütung ablehnend gegenüberstehe. Jedoch werde die Förderung mit der geplanten Regelung zu schnell zurückgeführt, so dass die Unternehmen nicht genügend Zeit hätten, durch ihre Innovationsfähigkeit dem Wettbewerbsdruck zu begegnen. „Wir plädieren deshalb für eine moderatere Absenkung der Einspeisevergütung, wie sie beispielsweise der Bundesverband Solarwirtschaft vorschlägt. Mit der momentan geplanten Regelung und dem dadurch entstehenden Kostendruck wird das Geschäft mit Freiflächenanlagen in Deutschland quasi zum Erliegen kommen“, so Kuhlmann.

Volkswirtschaftliche Kosten konventioneller Energieformen deutlich höher

Kritiker der Einspeisevergütung hatten in den vergangenen Monaten argumentiert, dass bis 2020 rund 57 Mrd. EUR an Förderungen für den Bereich Erneuerbare Energien ausgegeben werden. Hier hält der S.A.G.-Vorstand dagegen: „Bei konventionellen Energieträgern betragen die volkswirtschaftlichen Kosten, darunter beispielsweise Endlagerkosten für radioaktive Abfälle und die durch CO2 verursachten Schäden, bei einer Stromproduktion von 600 Mrd. kWh in Deutschland jährlich 120 Mrd. EUR. Diese Rechnung müssen die nachfolgenden Generationen zahlen, und das wird in der Diskussion häufig ausgeklammert.“

Photovoltaik hingegen sei in jeder Hinsicht nachhaltig: „Innerhalb von 2 bis 5 Jahren ist sowohl der Verbrauch an Energie bei der Herstellung als auch der Ausstoß an CO2 zurückverdient. Und eine Endlagerproblematik hat die Photovoltaik-Branche ebenfalls nicht.“ Volkswirtschaftlich sei daher die Förderung erneuerbarer Energien der klügere und kostengünstigere Weg.

Ministerin äußert Verständnis an der Kritik

Die baden-württembergische Umweltministerin Gönner zeigte im Gespräch teilweise Verständnis für die Position der Freiburger Solarunternehmen: „Durch die unerwartet hohen Kostensenkungen bei Solarmodulen ist zwar eine Überförderung eingetreten, die notwendigen Anpassungen müssen aber dennoch mit Augenmaß vorgenommen werden.“ Die Ministerin sicherte zu, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine Verschiebung der Anpassungen auf den 1. Juli dieses Jahres einzusetzen. „Es braucht angemessenen Vorlauf, um Planungs- und Finanzierungssicherheit zu gewährleisten. Auch über die Höhe der Vergütungen muss im Einzelnen noch diskutiert werden“, so die Ministerin.

Die Umweltministerin gehört seit 2000 dem CDU-Bundesvorstand an. Bereits 2003 und seit 2005 ist Gönner außerdem Mitglied im Bundesfachausschuss Umwelt. Hier werden Konzepte zur zukunftsfähigen Umweltpolitik beraten und erarbeitet.

Die S.A.G. Solarstrom AG und die SolarMarkt AG appellierten an die Ministerin, die vorgetragenen Argumente in die bundespolitische Diskussion in Berlin einzubringen, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Solarunternehmen und insbesondere der in Baden-Württemberg ansässigen zu stärken. Baden-Württemberg gehöre zu den bundesweit führenden Wirtschaftsstandorten für international anerkannte Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Bereich Erneuerbare Energien und trage in der Diskussion deshalb eine besondere Verantwortung.

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