NRW-Bauministerium bestätigt, dass sich die meisten Betreiber privater Solaranlagen keine Sorgen machen müssen
Heute haben regionale Presseberichte für Verunsicherung bei den Betreibern von Photovoltaik-Anlagen gesorgt. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 7 B 985/10) zu einer PV-Anlage auf einer Reithalle berichteten einige Medien, die meisten der in Nordrhein-Westfalen errichteten privaten Photovoltaik-Anlagen seien illegal. Da auch Besitzer privater Solaranlagen Teile des von ihnen produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen, wurde daraus abgeleitet, dass die meisten privaten Besitzer dieser Anlagen ein Gewerbe betreiben würden und alle ohne Baugenehmigungen errichteten Photovoltaik-Anlagen illegal wären.
Das Landesbauministerium Nordrhein-Westfalen stellte klar: „Das heute (24. September 2010) bekanntgewordene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat nach Auffassung des Bauministeriums keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen.“
Weitere Informationen: www.mbv.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/Solaranlagen_24_09_2010/