Solarbranche begrüßt Gesetzesrückruf

StreuVerG darf nicht zu Lasten von Elektromobilität, Speichern und Wärmepumpen gehen

Foto: Bäckerei Schüren

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) begrüßt den Rückruf eines Gesetzesentwurfs zur Neuordnung der Netzentgelt-Tarifstruktur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen durch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Die Solar- und Speicherwirtschaft fordern eine faire Kostenverteilung beim weiteren Umbau der Stromnetze im Rahmen der Energiewende. Dieser dürfe keinesfalls zu Lasten des Ausbaus der Elektromobilität, von Speichern und Wärmepumpen gehen.

Genau dies wäre nach Einschätzung des BSW aber der Fall gewesen, wenn der Ende letzten Jahres veröffentlichte, von Altmaier nun zurückgezogene, Referentenentwurf zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) in Kraft treten würde. Dieser hätte Netzbetreiber in die Lage versetzt, Verbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel Ladeeinrichtungen für E-Autos oder Wärmepumpen täglich für Stunden vom Netz zu nehmen oder die Jahresnetzgebühren für eine sichere Anschlussleistung gegenüber heute zu vervielfachen. Bei Prosumerhaushalten mit einem Energiemangementsystem wäre sogar die gesamte Anschlussleistung inklusive des normalen Haushaltsstroms durch den Netzbetreiber steuerbar, wenn auf die kostenintensive Bestellung von sicherer Anschlussleistung verzichtet würde.

Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des BSW Carsten Körnig: „Uns vorliegende Berechnungen zeigen, dass es bei hohen unbedingten Leistungen bis zu einer Vervierfachung der Jahresentgelte hätte kommen können. Schon mit einer kleinen Wallbox von 11 kW und lediglich 5 kW unbedingter Leistung hätten einige Netzbetreiber zum Beispiel einen Jahrespreis von 2.000 € nur für die Netznutzung festsetzen können. Damit kann man keine Verbraucher motivieren, in den Klimaschutz zu investieren. Unter diesen Bedingungen käme die Solarisierung des Mobilitäts- und Wärmesektors ins Stocken. Wir empfehlen dringend, keine weiteren Hürden für verbrauchernahen Klimaschutz zu schaffen, sondern bestehende Barrieren endlich abzubauen.“

Besonderes Augenmerk müsse die Politik vielmehr darauf richten, wie der Ausbau von Stromspeichern schneller vorangetrieben werde und Verbraucher und Erzeuger durch gezielte Anreize flexibler auf die Anforderungen des Netzes reagierten. Dadurch können die Aufnahmefähigkeit der Stromnetze deutlich gesteigert werden.

Hintergrund

In den kommenden Jahren wird eine starke Zunahme an neuen flexiblen Stromverbrauchern (z.B. Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, Wärmepumpen) erwartet. Die Netzbetreiber befürchten dadurch einen Anstieg bei den Netzengpässen auf der Niederspannungsebene und steigende Netzausbaukosten. Zur Verringerung von Netzengpässen und Netzausbaukosten sollen deshalb diese steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von den Netzbetreibern im Falle von Netzengpässen in gewissen Grenzen in der Leistung reduziert werden können (Paragraf 14a EnWG).

Die Umsetzung der diesbezüglichen Verordnungsermächtigung in Paragraf 14a EnWG zur Steuerung von flexiblen Stromverbrauchern wurde in einem mehrjährigen Stakeholderdialog fachlich diskutiert. Das vom Bundeswirtschaftsministerium favorisierte Modell der „Spitzenglättung“ wurde dabei von zahlreichen Energieexperten kritisiert, weil es einseitig nur einen Teilaspekt einer erforderlichen Netzentgeltreform herausgreife und weder zu einer fairen Lastenteilung führe, noch eine intelligente Flexibilisierung von Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen anreize. Trotzdem hat das Bundeswirtschaftsministerium Ende Dezember einen Referentenentwurf für ein „Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz“ (SteuVerG) in die Verbändeanhörung gegeben, der diese Einwände unberücksichtigt ließ.

Der Entwurf sah u.a. vor, dass die Anschlussleistung von flexiblen Verbrauchseinrichtungen (z.B. Ladepunkt, Wärmepumpe) bei Netzengpässen durch den Netzbetreiber bis zu zwei Stunden am Tag (bei anteiliger Reduktion entsprechend länger als 2 Stunden) reduziert werden könnte. Bei vollflexiblen Kunden (z.B. Prosumer mit Energiemanagementsystem) hätte sogar die gesamte Anschlussleistung temporär reduziert werden können. Eine gesicherte Anschlussleistung für diese Verbrauchseinrichtungen (bzw. beim vollflexiblen Kunden für die gesamte Anschlussleistung) hätte teuer durch sogenannte „unbedingte Bestellleistung“ zusätzlich gekauft werden müssen. Eine Umsetzung des Modells hätte auch nach Einschätzung zahlreicher anderer Stakeholder zu negativen Effekten bei Investitionen in Prosumeranlagen sowie bei der Sektorenkopplung (E-Mobilität, Erneuerbare Wärme) geführt.

Dieser Gesetzesentwurf wurde Ende vergangener Woche nun vom Bundeswirtschaftsminister nach deutlicher Kritik u.a. aus dem BSW und der Automobilwirtschaft zurückgezogen, um ihn zu überarbeiten. Es bleibt offen, ob das SteuVerG noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

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